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1. Oktober 2026:  

Das Transparenzregister kommt.
Ist Ihre Gesellschaft bereit?

Jede Schweizer AG, GmbH und Genossenschaft meldet ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Bund: ab 25 %, mit Kontrollkette, innert Frist, bei Busse bis CHF 500'000. Boardify leitet die Personen aus Ihrem Aktienbuch ab, berechnet die Frist und bereitet das Meldeblatt für EasyGov vor.

  • Wer zu melden ist, direkt aus der Kapitalstruktur, auch über Holdings
  • Ihre Frist nach Art. 51 TJPG, berechnet aus Rechtsform und Revisionsart
  • Meldeblatt mit allen Feldern des Registers, Lücken rot markiert
  • Änderungsmeldung innert eines Monats, als Aufgabe, nicht als Erinnerung im Kopf

Keine Kreditkarte. Gesellschaft per Zefix importieren, Aktionariat erfassen, die Liste der zu meldenden Personen steht sofort.

Gesellschaft in Boardify mit Kapitalstruktur und Transparenzregister

Was das TJPG verlangt

Fünf Dinge, die jede Gesellschaft ab Oktober wissen muss

Das Register ist neu, die Pflicht ist konkret, und die Frist ist datiert. Hier ist der Kern, mit Quellen am Seitenende.

Inkrafttreten 1. Oktober 2026

Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) wurde am 26. September 2025 vom Parlament verabschiedet. Das Register führt das Bundesamt für Justiz; gemeldet wird elektronisch über EasyGov.

AGOV-Login, UID-Validierung: mehrere Tage

Gemeldet wird persönlich, mit verifiziertem AGOV-Login. Das Konto wird mit der UID der Gesellschaft verknüpft; die Validierung durch den Bund dauert aus Sicherheitsgründen mehrere Tage. Wer erst in der letzten Woche beginnt, verpasst die Frist. Ein Treuhänder meldet mit eigenem AGOV-Konto und Bevollmächtigung je UID, für alle Mandate aus einem Konto.

Wer ab 25 % hält, wird gemeldet

Wirtschaftlich berechtigt ist, wer allein oder in gemeinsamer Absprache direkt oder indirekt mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen hält, oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert. Findet sich niemand, ist das oberste Mitglied des leitenden Organs zu melden.

Die Kontrollkette gehört dazu

Hält eine Holding die Anteile, ist die natürliche Person dahinter zu melden, mit dem Weg über jede Zwischengesellschaft. Gemeldet werden Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse sowie Art und Umfang der Kontrolle (direkt/indirekt, allein/gemeinsam, Bandbreite 25–50, 50–75, über 75 %).

Änderungen innert eines Monats

Jede Änderung: Eintritt, Austritt, neue Anteile, neue Adresse, ist innert eines Monats nachzumelden. Die Gesellschaft führt daneben weiter ihr eigenes Verzeichnis (Art. 697l OR) und muss die gemeldeten Angaben überprüfen.

Busse bis CHF 500'000

Die vorsätzliche Verletzung der Identifikations- und Meldepflichten ist strafbar. Die Pflicht trifft die Gesellschaft, verantwortlich für ihre Erfüllung ist der Verwaltungsrat bzw. die Geschäftsführung (Art. 716a OR). Das Register selbst ist nicht öffentlich; Zugriff haben Behörden und gesetzlich berechtigte Stellen.

Nicht meldepflichtig?

Einzelfirmen sind keine Rechtseinheit im Sinne des Gesetzes. Stiftungen, eingetragene Vereine und Personengesellschaften kennen eigene Regeln, Liechtenstein führt seit 2019 sein eigenes Register (VwbPG). Boardify sagt es Ihnen je Gesellschaft, und dokumentiert die Entscheidung mit Begründung.

Fristen nach Art. 51 TJPG

Bis wann muss gemeldet sein?

Bestehende Gesellschaften erhalten eine Übergangsfrist, gestaffelt nach Rechtsform und Revisionsart. Die erste Handelsregister-Mutation nach dem 1. Oktober 2026 verkürzt sie auf einen Monat, auch eine Adressänderung.

GesellschaftErstmeldung spätestens
Neu gegründete Gesellschaft (ab 1.10.2026)1 Monat nach Eintragung im Handelsregister
Bestehende AG mit ordentlicher Revision3 Monate: bis 31. Dezember 2026
Andere bestehende Rechtseinheit mit ordentlicher Revision4 Monate: bis 31. Januar 2027
Bestehende AG ohne ordentliche Revision5 Monate: bis 28. Februar 2027
Andere bestehende Rechtseinheit (GmbH, Genossenschaft) ohne ordentliche Revision6 Monate: bis 31. März 2027
Alle wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister sichtbarbis zu 2 Jahre, bis 30. September 2028

Fristen enden am letzten Tag des Zeitraums; Boardify rechnet konservativ (31. Dezember statt 1. Januar). Massgebend ist das Gesetz, die Übergangsfrist gilt vorbehältlich einer früheren Handelsregister-Mutation.

So macht es Boardify

Vom Aktienbuch zur Meldung in vier Schritten

Keine Umfrage, kein Fragebogen: Die Personen stehen im Aktienbuch. Boardify liest es, rechnet, und schreibt auf, was das Register wissen will.

1

Aktienbuch abgleichen

Boardify liest die Kapitalstruktur und markiert jede natürliche Person ab 25 % Kapital oder Stimmen. Was im Register fehlt, was nicht mehr stimmt und wer zu prüfen ist, steht auf einer Liste, nicht in einem Excel.

2

Kontrollkette nachvollziehen

Ist der Aktionär eine Holding, die Sie ebenfalls in Boardify führen, folgt Boardify der Kette bis zur natürlichen Person und schreibt sie so auf, wie das Register sie verlangt: «Anna Muster → 80 % Muster Holding AG → 40 % Alpine AG».

3

Meldeblatt für EasyGov

Alle Felder des Registers, in dessen Reihenfolge, pro Person: Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit(en), Wohnadresse und Land, Art und Umfang der Kontrolle. Lücken rot markiert, als Druckseite, CSV oder JSON. Dazu der Stand der EasyGov-Voraussetzungen: AGOV-Login, UID-Validierung, Bevollmächtigung.

4

Frist im Kalender, Änderung im Blick

Die Übergangsfrist nach Art. 51 wird je Gesellschaft aus Rechtsform und Revisionsart berechnet und als Aufgabe angelegt. Nach der Meldung startet jede Änderung am Aktionariat die Monatsfrist neu, automatisch.

Konzernstruktur in Boardify: Grundlage der Kontrollkette

Für Treuhänder, Anwälte & Revisionsstellen

Vierzig Mandate, eine Frist-Liste, ein Preis pro Gesellschaft.

Ihre Mandanten bekommen im Oktober alle dieselbe Frage, und Sie bekommen alle Anrufe. Mit Boardify führen Sie das ganze Mandatsbuch in einem Login: Aktienbuch, wirtschaftlich Berechtigte, Kontrollketten, Meldeblatt und die Frist jeder Gesellschaft in einer Liste.

  • CHF 9 pro betreute Gesellschaft und Monat (mind. 5), inkl. MWST: Ihre Mandanten brauchen kein eigenes Abo
  • Mandanten laden Sie per E-Mail ein; Zugriff genau nach Freigabe, Revisionsstellen automatisch nur lesend (OR 728)
  • Die Menge folgt dem Mandatsbuch: kommt ein Mandat dazu, wird anteilig nachverrechnet
  • Revisionssicherer Audit-Trail für jede Meldung und jede Änderung
Mandatsübersicht für Treuhänder in Boardify

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Zwei Wege zur Meldung

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Für die einzelne Gesellschaft

CHF 49/ Monat, inkl. MWST

  • Transparenzregister-Modul mit Abgleich, Kontrollkette und Meldeblatt
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  • Portale für VR, Revisionsstelle und Treuhand inklusive
  • 14 Tage alle Business-Funktionen kostenlos, ohne Kreditkarte
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TJPG-Bereitschaftspaket

Wir richten es für Sie ein, einmalig, pro Gesellschaft

CHF 490einmalig, inkl. MWST

  • Gesellschaft aus dem Handelsregister erfassen, Aktienbuch abgleichen
  • Wirtschaftlich Berechtigte ermitteln: inklusive Kontrollkette über Holdings
  • Meldeblatt für EasyGov und Fristen je Gesellschaft angelegt
  • Drei Monate Business-Plan inklusive, danach frei entscheiden
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Für Investor:innen bleibt Boardify kostenlos. Alle Preise in CHF, inkl. MWST.

FAQ

Häufige Fragen zum Transparenzregister

Gilt das Transparenzregister auch für kleine GmbH und Einpersonen-AG?

Ja. Das TJPG kennt keine Grössenschwelle. Eine GmbH mit einer einzigen Gesellschafterin meldet diese Person, das ist in wenigen Minuten erledigt, aber es muss innert Frist geschehen. Sind alle wirtschaftlich Berechtigten bereits als Gesellschafter oder Organe im Handelsregister sichtbar, gilt eine längere Übergangsfrist von bis zu zwei Jahren; eine Handelsregister-Mutation nach dem 1. Oktober 2026 verkürzt sie auf einen Monat.

Was ist mit unserem bestehenden wB-Verzeichnis nach Art. 697l OR?

Es bleibt. Die Gesellschaft führt ihr Verzeichnis weiter; neu kommt die Meldung an das eidgenössische Register hinzu, und die Angaben müssen überprüft und aktuell gehalten werden. Wer das Verzeichnis heute sauber führt, hat den grössten Teil der Arbeit schon gemacht, Boardify ergänzt Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Kontrollkette und Bandbreite, die das Register zusätzlich verlangt.

Wie wird die Meldung eingereicht, hat Boardify eine Schnittstelle?

Die Meldung erfolgt über EasyGov, das Portal des Bundes, mit einem persönlichen, verifizierten AGOV-Login: Die Identität hängt an der natürlichen Person, nicht an der Firma. Danach wird das Konto mit der UID der Gesellschaft verknüpft; diese Validierung dauert aus Sicherheitsgründen mehrere Tage, erst dann kann gemeldet werden. Eine Schnittstelle für Dritte gibt es zum Start nicht. Boardify bereitet das Meldeblatt mit allen Feldern in der Reihenfolge des Formulars vor, hält den Stand der EasyGov-Voraussetzungen je Gesellschaft fest und warnt, wenn die Validierung zu spät gestartet wird. Datum und Referenz der Meldung halten Sie danach in Boardify fest, damit die Frist-Aufgabe geschlossen wird.

Darf unser Treuhänder die Meldung für uns einreichen?

Ja. Die Meldung über EasyGov kann durch eine Drittperson vorgenommen werden, etwa durch die Treuhänderin oder den Treuhänder. Voraussetzung sind ein eigenes AGOV-Konto und eine Bevollmächtigung je UID; eine Person kann von mehreren Gesellschaften bevollmächtigt sein. Ein Treuhandbüro meldet so sein ganzes Mandatsbuch aus einem Konto. Boardify zeigt dazu alle Mandate auf einer Seite: Frist, offene Punkte und ob Validierung und Bevollmächtigung je Gesellschaft vorliegen.

Gibt es ein vereinfachtes Verfahren?

Für bestimmte GmbH und für die Einpersonen-AG bietet EasyGov ein vereinfachtes Verfahren an, bei dem die Daten aus dem Handelsregister übernommen werden. Wo der Eigentümer ohnehin eingetragen ist, ist die Meldung fast von selbst erledigt. Boardify weist bei diesen Gesellschaften darauf hin; ob EasyGov das Verfahren im Einzelfall anbietet, zeigt das Portal nach der Validierung.

Wir haben eine Holdingstruktur. Wer ist zu melden?

Die natürliche Person am Ende der Kette. Hält eine Holding 40 % an Ihrer Gesellschaft und eine Person 80 % an der Holding, ist diese Person mit 40 % indirekter Beteiligung zu melden, inklusive Kette. Boardify verfolgt die Kette selbst, wenn die Holding ebenfalls in Ihrem Arbeitsbereich geführt ist; andernfalls erfassen Sie die Person mit Kette von Hand. Bei genau 50 % an der Zwischengesellschaft oder ohne beherrschende Person markiert Boardify den Fall als «zu prüfen» statt zu raten.

Was kostet das für ein Treuhandbüro mit 40 Mandaten?

CHF 9 pro betreute Gesellschaft und Monat, mindestens 5, bei 40 Gesellschaften CHF 360 pro Monat, inkl. MWST. Ihre Mandanten erhalten damit die Business-Funktionen ohne eigenes Abo. Jährliche Zahlung: zwei Monate gratis. 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte.

Was ist im TJPG-Bereitschaftspaket für CHF 490 enthalten?

Ein einmaliges Paket pro Gesellschaft: Wir erfassen die Gesellschaft aus dem Handelsregister, gleichen das Aktienbuch ab, ermitteln die wirtschaftlich Berechtigten inklusive Kontrollkette, erstellen das Meldeblatt und legen die Fristen an, drei Monate Business-Plan inklusive. Danach entscheiden Sie, ob Sie mit Boardify weiterarbeiten.

Ist Boardify eine Rechtsberatung?

Nein. Boardify ist Software: Es leitet aus Ihren Daten ab, wer nach den Regeln des TJPG zu melden ist, rechnet die Fristen und bereitet die Meldung vor. Grenzfälle: gemeinsame Absprachen, Kontrolle auf andere Weise, Stiftungen und Vereine, markiert es als zu prüfen. Die rechtliche Beurteilung und die Meldung bleiben bei der Gesellschaft und ihren Beratern.

Quellen

Stand September 2026. Gesetzestext und Verordnung (TJPV) sind massgebend; einzelne Detailregeln, etwa der Grenzwert für die Beherrschung einer Zwischengesellschaft, sind vor der Meldung am Verordnungstext zu prüfen. Boardify ist Software, keine Rechtsberatung.

Drei Wochen sind genug,
wenn die Personen schon im Aktienbuch stehen.

Gesellschaft per Zefix importieren, Aktionariat erfassen, Liste der zu meldenden Personen lesen. Der Rest ist ein Formular.