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Revisionspflicht in der Schweiz: ordentlich, eingeschränkt oder Opting-out?

Ob eine Gesellschaft ordentlich, eingeschränkt oder gar nicht revidiert werden muss, entscheiden drei Schwellenwerte — und die Struktur der Gesellschaft. Wer die Revisionsart falsch einschätzt, merkt es oft erst, wenn Bank, Investoren oder das Handelsregisteramt nachfragen.

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Ordentliche Revision: die Schwellenwerte (Art. 727 OR)

Zur ordentlichen Revision verpflichtet ist eine Gesellschaft unter anderem, wenn sie zwei der folgenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet:

KriteriumSchwellenwert
BilanzsummeCHF 20 Mio.
UmsatzerlösCHF 40 Mio.
Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt250

Ordentlich revidieren lassen müssen sich zudem Publikumsgesellschaften und Gesellschaften, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind. Auch Aktionärsminderheiten mit mindestens 10 % des Kapitals können eine ordentliche Revision verlangen (Opting-up).

Eingeschränkte Revision und Opting-out (Art. 727a OR)

Unterhalb der Schwellenwerte genügt die eingeschränkte Revision. Und: Gesellschaften mit höchstens zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt können mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre ganz auf die Revision verzichten — das bekannte Opting-out (Art. 727a Abs. 2 OR), das viele Startups und Kleinunternehmen nutzen.

Opting-out heisst nicht: keine Ordnung

Der Verzicht auf die Revisionsstelle befreit nicht von Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten (Art. 957 ff., Art. 958f OR), nicht vom Aktienbuch und nicht von den Protokollpflichten. Im Gegenteil: Ohne externe Kontrolle steigt die Bedeutung einer sauberen internen Dokumentation — spätestens bei der ersten Finanzierungsrunde oder einem Verkauf wird sie geprüft.

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Welche Revisionsart passt zu wem?

SituationTypische Revisionsart
Startup, < 10 FTE, einfache VerhältnisseOpting-out (mit Zustimmung aller Aktionäre)
KMU unterhalb der SchwellenwerteEingeschränkte Revision
Wachstumsunternehmen nahe an den SchwellenwertenEingeschränkte Revision, Wechsel planen
Konzernrechnung, Publikumsgesellschaft oder 2 von 3 SchwellenwertenOrdentliche Revision

Häufige Fragen

Kann das Opting-out rückgängig gemacht werden?

Ja. Jeder Aktionär kann bis zehn Tage vor der Generalversammlung eine eingeschränkte Revision verlangen; wächst die Gesellschaft über zehn Vollzeitstellen, entfällt die Grundlage des Opting-outs.

Gelten die Schwellenwerte auch für die GmbH?

Ja, die Revisionsbestimmungen der Art. 727 ff. OR gelten über Art. 818 OR auch für die GmbH.

Was prüft die eingeschränkte Revision?

Sie ist eine Review mit Befragungen, analytischen Prüfungshandlungen und angemessenen Detailprüfungen der Jahresrechnung — deutlich weniger tief als die ordentliche Revision.

Quellen & weiterführende Literatur

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgebend sind die jeweils geltenden Gesetzestexte (SR 220, OR).

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