Due Diligence vorbereiten: Der Datenraum für die Finanzierungsrunde
Die Due Diligence entscheidet nicht nur über die Bewertung, sondern auch über das Tempo einer Finanzierungsrunde. Wer den Datenraum erst nach dem Term Sheet zusammensucht, verliert Wochen — und signalisiert Investoren genau die Unordnung, die sie einpreisen. So bereiten Sie sich vor.

Was Investoren sehen wollen: die Checkliste
- Gesellschaft: Statuten (aktuell und historisch), Handelsregisterauszug, Organisationsreglement
- Beteiligungen: Aktienbuch, wB-Verzeichnis, Cap Table, Aktionärbindungsvertrag, frühere Finanzierungsdokumente
- Governance: GV- und VR-Protokolle der letzten Jahre, Zirkularbeschlüsse
- Finanzen: Jahresrechnungen, Revisionsberichte (falls vorhanden), Budget/Forecast
- Verträge: Kundenverträge, Lieferanten, Arbeitsverträge der Schlüsselpersonen, ESOP/PSOP
- IP & IT: Markenregistrierungen, IP-Übertragungen von Gründern, Open-Source-Nutzung
- Rechtsstreitigkeiten & Compliance: hängige Verfahren, Datenschutzdokumentation
Rote Flaggen sind fast immer dieselben: lückenhaftes Aktienbuch, fehlende IP-Zession der Gründer, nicht dokumentierte Beschlüsse und divergierende Vertragsversionen. Alles Dinge, die sich Monate vor der Runde kostenlos beheben lassen — und in der Runde teuer werden.
Datenschutz: Der Datenraum ist kein rechtsfreier Raum
Im Datenraum liegen regelmässig Personendaten (Arbeitsverträge, Lohnlisten, Kundendaten). Das revidierte Datenschutzgesetz verlangt eine dem Risiko angemessene Datensicherheit (Art. 8 nDSG) — Zugriffskontrolle, Protokollierung, Verschlüsselung. Werden besonders schützenswerte Daten geteilt, sind sie zu minimieren oder zu schwärzen. Die Bearbeitung durch die Datenraum-Plattform ist Auftragsbearbeitung (Art. 9 nDSG): Ein Vertrag über die Auftragsbearbeitung und ein Hosting-Standort mit angemessenem Datenschutzniveau gehören zur Sorgfalt.

Timing: Wann den Datenraum aufsetzen?
- 1Laufend: Protokolle, Statuten und Cap Table aktuell halten — der Datenraum ist dann ein Filter, kein Projekt
- 26–8 Wochen vor der Runde: Struktur aufsetzen, Lücken schliessen, IP-Zessionen nachholen
- 3Beim ersten Investorengespräch: Teaser-Datenraum mit Pitchdeck und Basisdaten
- 4Nach Term Sheet: Vollzugriff für die Due-Diligence-Teams — mit NDA und Protokollierung
Häufige Fragen
Reicht ein geteilter Cloud-Ordner als Datenraum?
Für eine Pre-Seed-Runde unter Bekannten vielleicht. Sobald mehrere Parteien prüfen, fehlen Zugriffskontrolle pro Person, NDA-Nachweis und Protokollierung — genau die Punkte, die Art. 8 nDSG als angemessene Massnahmen nahelegt.
Müssen Personendaten im Datenraum geschwärzt werden?
Nicht pauschal — aber Datenminimierung gehört zur Verhältnismässigkeit: Lohnlisten lassen sich aggregieren, besonders schützenswerte Daten (z.B. Gesundheitsdaten) gehören nur in begründeten Ausnahmefällen in eine Due Diligence.
Wie lange sollen Due-Diligence-Unterlagen aufbewahrt werden?
Die Geschäftsunterlagen selbst unterliegen der 10-jährigen Aufbewahrung (Art. 958f OR). Für den Datenraum empfiehlt sich ein Abschluss-Snapshot als Beweissicherung über den Informationsstand zum Signing.
Quellen & weiterführende Literatur
- EDÖB — Das revidierte Datenschutzgesetz
- KMU-Portal — Revidiertes Datenschutzgesetz: Pflichten für KMU
- das-aktienregister.ch — Anforderungen an das Aktienbuch
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgebend sind die jeweils geltenden Gesetzestexte (SR 220, OR).
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